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Neue Änderungen am Gesetz bezüglich Massenveranstaltungen schränken die Versammlungsfreiheit weiter ein
Viernes 17 de julio de 2020, por
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Am 26. Januar 2019 traten neue Änderungen am Gesetz Nr. 114-3 bezüglich Massenveranstaltungen in Kraft. Diese Änderungen wurden nicht mit den Sozialpartnern erörtert und sehen strengere Auflagen und Vorschriften für die Organisation öffentlicher Versammlungen und Demonstrationen vor, einschließlich einer strikten Festlegung spezifischer Bereiche in der Stadt. In der Stadt Minsk sind Versammlungen beispielsweise nur auf sechs öffentlichen Plätze zulässig. Dadurch wird den Organisatoren von und Teilnehmern an Massenveranstaltungen das Format vorgeschrieben, da Kundgebungen und Streikposten nur auf diesen genau ausgewiesenen Plätzen stattfinden können, während Märsche und Demonstrationen ganz untersagt sind.
Zusätzlich dazu sieht das vom Ministerrat beschlossene Dekret Nr. 49 vom 24. Januar 2019 vor, dass die Organisatoren von Massenveranstaltungen für eine Reihe von Kosten im Zusammenhang mit der Veranstaltung aufkommen müssen, wie etwa für Ordnungsdienste, medizinische Versorgungsleistungen und Reinigungsarbeiten. Angesichts dieser Auflagen fehlt es unabhängigen Gewerkschaften an den finanziellen Mitteln für die Organisation öffentlicher Versammlungen.
Source: BKDP questionnaire