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Fünf Beschäftigte wegen Gründung einer Gewerkschaft entlassen
Miércoles 29 de julio de 2020, por
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Im November 2019 wurde bei der KAN Ltd. in Kleosin in der Nähe von Białystok die Betriebsgewerkschaft NSZZ „Solidarność“ gegründet. Im November 2019 informierte die Registrierungsbehörde der Region Podlaski der NSZZ „Solidarność“ den Arbeitgeber über die Eintragung und die Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Nach Erhalt dieser Information kündigte der Arbeitgeber die Arbeitsverträge von fünf Mitarbeitern, die Mitglieder der NSZZ „Solidarność“ sind. Sie wurden unverzüglich freigestellt, mussten den Arbeitsplatz räumen und jeglicher Zutritt zum Arbeitsplatz wurde ihnen untersagt, obwohl das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist aufrechterhalten wird. Diese Personen wurden auf der Grundlage befristeter Arbeitsverträge beschäftigt, was bedeutet, dass der Arbeitgeber gemäß polnischem Arbeitsgesetz nicht verpflichtet war, einen Kündigungsgrund anzugeben. Nach den von Gewerkschaftsmitgliedern erhaltenen Informationen überprüften die Vorgesetzten die Überwachungsaufzeichnungen und kontrollierten, wem die Beitrittserklärungen ausgehändigt wurden. Im Anschluss entließ der Arbeitgeber die Gewerkschaftsmitglieder bzw. Personen, die die Erklärung entgegengenommen hatten. Gleichzeitig stellte sich heraus, dass der Arbeitgeber Stellenanzeigen für die Positionen von Lagerarbeitern geschaltet hatte, d. h. für genau die Stellen, die zuvor von den entlassenen Gewerkschaftern besetzt waren.
Source: questionnaire